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Ab dem 1. April 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Gebührenbefreiung bei Reisedokumenten für Kinder bis zum zweiten Geburtstag.
Künftig ist die Gebührenbefreiung nur noch einmalig für die erste Ausstellung eines einzelnen Reisedokuments (z. B. Kinderreisepass oder Personalausweis) möglich.
❗ Wichtig:Wenn bei der Beantragung mehrere Reisedokumente gleichzeitig ausgestellt werden sollen (z. B. Reisepass und Personalausweis), muss sich die antragstellende Person für eines der Reisedokumente entscheiden, für das die Gebührenbefreiung gelten soll. Für alle weiteren Reisedokumente fallen dann reguläre Gebühren an.
Diese Regelung betrifft auch Kinder, für die bereits vor dem 1. April 2025 ein gebührenfreies Reisedokument ausgestellt wurde – eine weitere Gebührenbefreiung ist dann nicht mehr möglich.